AGB

AGBs der Dreh & Press Feuerfest GmbH
 
(Stand 01.10.2018)
 
 
Geltungsbereich
 
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung eines Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn dieser ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch den Verkäufer. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
 
 
Angebote
 
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers erfolgt ist. Der Inhalt und Umfang der Lieferungen des Verkäufers bestimmt sich ausschließlich nach dessen schriftlicher Auftragsbestätigung, auch wenn Widersprüche zur Bestellung bestehen und der Kunde der Leistung oder Lieferung nicht unmittelbar widerspricht. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung technische Änderungen vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers an der Änderung, dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von Ihm selbst gelieferter Konstruktionszeichnungen, Rohwaren und ähnlicher Unterlagen. Er haftet dem Verkäufer ferner dafür, dass durch die Benutzung der Unterlagen, keine Patent- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 
 
Preise
 
Die Preise verstehen sich rein netto ab Lieferwerk Bochum, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise und Nebenkosten sind nach den zur Zeit der Lieferung gültigen Preisen des Verkäufers berechnet. Nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrages berechtigen den Verkäufer zur Berechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten. Auftragsminderkosten werden nach Abzug der durch die Änderungen verursachten Mehrkosten an den Kunden erstattet. Alle Versandkosten, insbesondere der Verpackungs- und Transportkosten einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
 
 
Zahlungsbedingungen
 
Rechnungen sind, sofern nicht anders ausgewiesen, in 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig und auch nur in Höhe des auf der Rechnung ausgewiesenen Skontobetrags, da Nebenkosten wie z.B. Fracht-, Verpackungs-, Einrichtungs- oder Lohnkosten nicht Skontofähig sind. Die Annahme von Wechseln oder Schecks, sofern dies ausnahmsweise vereinbart wurde, erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Der Verkäufer haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundungen von Zahlungen ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von seiner Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch den Verkäufer bleibt unbenommen.  Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückhaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt wurden.
 
 
Fabrikation
 
Aus technischen Gründen (z.B. wegen Bruchgefahr) oder bei einer Bestellung von Mindermengen und bei besonders schwierigen Formstücken, ist aus produktionstechnischen Gründen die nächst mögliche Produktionsmenge vom Kunden, zu dem vereinbarten Preis, abzunehmen. Modelle und Formeinrichtungen, die zur Ausführung des Auftrages des Kunden gefertigt werden, bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn der Kunde Modell- bzw. Formkostenteile bezahlt hat. Die ausschließliche Belieferung des Kunden mit Produkten aus diesen Modellen oder Formeinrichtungen muss gesondert schriftlich vereinbart werden.
 
 
Versand- und Gefahrübergang
 
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Versicherung geht zu Lasten des Kunden. Ist die Ware dem Kunden zur Abholung fertig gemeldet, besteht eine Abholfrist von  10 Tagen. Holt der Kunde innerhalb dieser Frist die Ware nicht ab, können die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und Transportmittels nach dem Ermessen des Verkäufers. Die Übernahme der Ware des Verkäufers ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch den Verkäufer wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit der Verkäufer nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
 
 
Lieferung
 
Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben. Sie sind nur dann bindend, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch frühestens, wenn vom Kunden beizubringende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vorliegen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk, Lager etc. des Verkäufers verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Der Verkäufer ist berechtigt Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit auszuführen und gesondert  zu berechnen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von sonstigen Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuerschaden, Wasserschaden, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit oder Nichtlieferbarkeit von Waren bei Vorlieferanten, Handelsembargo, Katastrophen und anderer höhere Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Der Verkäufer wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung im Verzug befindet, beschränkt sich ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
 
 
Eigentumsvorbehalt
 
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlich von ihm gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu bearbeiten und zu verarbeiten. In diesem Falle erfolgt Bearbeitung und Verarbeitung für den Verkäufer als Hersteller. Der Vorkäufer erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Dies gilt auch, wenn die Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, solange er sich nicht mit der Bezahlung einer dem Verkäufer aus Geschäftsverbindung zustehenden Forderung im Verzug befindet. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstige Rechte tritt der Kunde sicherungshalber an den Verkäufer ab. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gesicherten Forderung für Rechnung des Verkäufers im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich dem Verkäufer auf alle Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstigen Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen und alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gewährten Sicherheit seine Forderung um mehr als 20%, ist der Verkäufer auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte nach seiner Wahl freizugeben. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht, kommt er in besonderen Zahlungsverzug. Der Verkäufer ist berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder dem Schuldner von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie einer Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind zulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter, hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
 
 
Mängelrügen und Gewährleistung
 
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer erkennbare Mängel an der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß geliefert. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Wird dem Verkäufer ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum.  Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, Verunreinigung, Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstbelastungswerte oder Weiterverwendung beschädigter Waren. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an den Waren von Dritten vorgenommen werden oder wenn Betriebs- oder Bedienungsanweisungen nicht befolgt werden. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Verkäufers Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises. Ist die wiederholte Ersatzlieferung mangelhaft oder schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn die Leistung des Verkäufers infolge des Mangels für den Kunden nicht verwendbar oder nicht zumutbar ist. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Für das Ersatzstück und eine Nachbesserung beträgt die Gewährleistung drei Monate, läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die Lieferwaren. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt.
 
 
Schadensersatz
 
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungs- und Verrichtungshilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder Ansprüche beruhen auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Den Nachweis hat der Kunde zu erbringen. Soweit der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch in Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unverzüglich, schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach 12 Monaten, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten. Stehen dem Verkäufer Schadensersatzansprüche gegen den Kunden zu, kann der Verkäufer den Schaden pauschal mit 15% des Kaufpreises geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder geringer Schaden entstanden ist.
 
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Bochum. Der Verkäufer ist berechtigt, auch bei dem für den Kunden zuständigen Gerichtsstand zu klagen.
 
 
Rechtsordnung
 
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
 
Schlussbestimmungen
 
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon eine Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

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